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Methode und Grundsätze

Wie wir prüfen und wofür wir stehen · „Wir“ ist die Redaktion FUNDSTELLE, verantwortlich laut Impressum

1. Die vier Farben

Jede Aussage, die bei uns im Bild steht oder gesprochen wird, hat eine Fundstelle und eine Farbe. Die Farbe sagt nicht, was wir meinen. Sie sagt, wie weit ein Dokument die Aussage trägt.

MarkeBedeutung in einem Satz
belegtEin Dokument sagt es wörtlich. Fundstelle mit Band, Seite oder Signatur.
TheseEinschätzung der Redaktion, keine Tatsachenbehauptung. Mit Belegen dafür und dagegen und einer Spanne.
trägt nichtVerbreitete Behauptung, geprüft, Belege sprechen dagegen.
offenNicht prüfbar oder noch nicht geprüft.

2. Rot: belegt

Rot heißt: Ein Dokument sagt es wörtlich. Wir nennen die Fundstelle (zum Beispiel „IMT Bd. 1, S. 168“) und zeigen auf der Belegseite den Wortlaut der Quelle. Ein Programm prüft, ob das Zitat genau so auf dieser Seite steht; danach lesen zwei getrennte KI-Prüfer Aussage und Zitat. Rot gibt es nur, wenn beide sagen: Die Quelle trägt die Aussage.

Beispiel: „Antrag aller Verteidiger, 19.11.1945: ein Strafgesetz, erst nach der Tat erlassen.“ IMT Bd. 1, S. 168 f. (Folge 01, Aussage 5).

Wichtig: Rot belegt, dass etwas im Dokument steht. Sagt ein Angeklagter etwas, ist rot belegt, dass er es gesagt hat, nicht dass es stimmt. Deshalb steht daneben, was Akte und Gericht dazu sagen.

3. Blau: These

Blau ist eine Einschätzung der Redaktion FUNDSTELLE und ausdrücklich keine Tatsachenbehauptung. Wir verwenden Blau, wenn eine Frage wichtig ist, aber kein Dokument sie wörtlich beantwortet. Zu jeder These gehören:

  • rote Belege dafür und rote Belege dagegen,
  • die Gegenthese,
  • die Lücken: was fehlt, um es zu entscheiden,
  • eine Spanne in Prozent, zum Beispiel 35–75 %. Sie zeigt, wie stark die Belege die These stützen und wie weit unsere Prüfer auseinanderliegen.

Deckel 90 %: Ohne Dokument geht keine These über 90 %. Gibt es ein Dokument, ist es keine These mehr, sondern Rot. Nichts wird aufgerundet.

Beispiel: „Fichtes Reden an die deutsche Nation (1807/08) waren eine geistige Wurzel des Pangermanismus.“ Blau, 35–60 %: Dafür spricht der französische Ankläger de Menthon (IMT Bd. 5, S. 377), dagegen der Verteidiger Stahmer (IMT Bd. 17, S. 499); Fichtes eigener Text liegt nicht vor, das Gericht äußert sich nicht (Kapitel in Vorbereitung).

4. Grau: trägt nicht

Grau heißt: Eine verbreitete Behauptung wurde geprüft, und die Belege sprechen dagegen. Sie verschwindet nicht, sondern bleibt sichtbar, mit dem Gegenbeleg und mit ihrer Herkunft: wer sie wann in die Welt gesetzt hat.

Beispiel: „Die Lusitania war mit Geschützen bewaffnet.“ Grau, einstimmig nach drei getrennten Prüfern (Kapitel in Vorbereitung).

5. Offen

Offen heißt: nicht prüfbar, noch nicht geprüft oder Prüfung nicht abgeschlossen. Offen sieht nie aus wie Rot (gestrichelter Rahmen). Fehlt eine Prüferstimme oder bricht eine Prüfung ab, ist das Ergebnis offen, nie „bestanden“. Offene Aussagen werden nachgeprüft oder gestrichen.

6. Der Prüfweg

  1. Fundstelle ziehen: Band und Seite der Protokolle, Dokumentnummer, Signatur von Ton und Film.
  2. Wortlaut prüfen: Ein Programm sucht das Zitat auf der Seite. Absichtlich verfälschte Zitate müssen dabei durchfallen, sonst gilt die Prüfung nicht.
  3. Zwei KI-Prüfer: getrennt, mit Urteil „trägt / trägt teilweise / trägt nicht“.
  4. Rat für Thesen: drei getrennte Prüfer, einer ausdrücklich als Skeptiker. Rot und Grau nur einstimmig; sonst Blau mit einer Spanne aus den Grenzen der drei Prüfer. Danach prüft ein Kritiker: Trägt kein Beleg die These, gibt es keine Spanne, sie bleibt offen. Die Website zeigt nur Einfärbungen, die diese letzte Prüfung bestanden haben.
  5. Mensch zuletzt: Die Redaktion gibt jede Folge frei. Was nicht freigegeben ist, steht auf offen.

7. Redaktionsgrundsätze

Gleicher Maßstab für alle Seiten

Ankläger und Angeklagte, Sieger und Besiegte, offizielle Darstellung und Gegendarstellung: Jede Aussage wird gleich geprüft. Offizielle Erklärungen sind kein Beweis, aber auch nicht ausgeschlossen.

Rolle und Eigeninteresse jeder Stimme

Jede Aussage nennt, wer spricht, in welcher Rolle und mit welchem Eigeninteresse: Ankläger, Angeklagter, Verteidiger, Zeuge, Gericht, Historiker. Das Urteil heißt bei uns „Urteil des Gerichts“, nie „die Wahrheit“.

Keine Thesen zu belegten Verbrechen und Opferzahlen

Was durch Dokumente belegt ist, wird nicht zur These gemacht. Zu belegten Verbrechen und zu Opferzahlen stellen wir keine Blau-Thesen auf. Leugnung, Verharmlosung oder Billigung des Holocaust und anderer NS-Verbrechen hat bei uns keinen Platz, auch nicht als Frage (§ 130 StGB).

Zurückhaltung bei Lebenden

Bei lebenden Personen, bestehenden Unternehmen und Familien sind wir besonders zurückhaltend: nur Belegtes, mit Fundstelle, ohne Sippenhaft und ohne Andeutungen. Thesen zu ihnen veröffentlichen wir nicht.

Journalistische Sorgfalt

Wir prüfen Inhalt, Herkunft und Wahrheit jeder Nachricht mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt (§ 19 Medienstaatsvertrag). Wir trennen Beleg und Einschätzung sichtbar durch Farbe.

Keine Köder, keine Agenda

Wir vertreten keine Partei und keine Weltanschauung. Keine Wutfragen, kein „Was sie dir verschweigen“, keine wertenden Wörter ohne Beleg.

Korrekturen offen

Fehler kommen vor. Wir berichtigen sie sichtbar mit Datum und Ort auf der Korrekturseite, auch wenn sich nur eine Farbe ändert. Nichts wird still ersetzt.

8. Ton, Bild, KI

Originalton aus dem Saal wird entrauscht, sonst nicht verändert. Die Sprecherstimme ist teilweise KI-erzeugt, durchgehend gekennzeichnet und spricht nur unsere geprüften Sätze, in den Lücken, nie über eine Originalstimme. Sie ahmt keine historische Person nach. Seit Oktober 2026 gilt zusätzlich: Originalton endet nie mitten im Satz, und lesbare Einblendungen stehen mindestens zwei Sekunden ruhig (Folgen 01 bis 03 sind davor entstanden).

9. Grenzen und Korrekturen

Ein Dokument belegt, was in ihm steht. Akten können lückenhaft, einseitig oder gefälscht sein; wo wir das wissen, sagen wir es. Hinweise auf Fehler an fundstelle.news@gmail.com, mit Folge, Aussage (Link mit #a und Nummer) und wenn möglich der Gegenquelle.